| |

ICOM Transport

Busverkehr

Busverkehr

Busverkehr

Der Busverkehr umfasst:

  1. Städtischen Öffentlichen Personennahverkehr per Bus
  2. Linienbus-, Vorort- und Überlandverkehr, einschließlich Fernbuslinien
  3. Ausflugsverkehr

Unser Ziel im regelmäßigen Busverkehr ist es, hochwertige und zuverlässige Verkehrsdienstleistungen gemäß den Anforderungen der Gemeinden und Regionen anzubieten. Derzeit betreiben wir Buslinien in neun Regionen unserer Republik und erbringen Transportdienstleistungen in den Regionen VysočinaSüdmährenMittelböhmenÚstíLiberec und der Hauptstadt Prag.

Unsere Flotte besteht zurzeit hauptsächlich aus Mercedes-Benz Intouro- und SETRA LE 415 Business-Bussen.

Uns liegt sehr an unserem Planeten, weshalb 96 % der Fahrzeuge unserer Flotte die strengsten und höchsten Parameter der Euro-VI-Abgasnorm erfüllt.

Unsere durchschnittlich 3,5 Jahre alten Fahrzeuge sorgen für hohe Reisesicherheit, Zuverlässigkeit und Komfort für die Fahrgäste.

Ein integraler Bestandteil unserer, für die Bedürfnisse des Linienbusverkehrs verwendeten Flotte sind Niederflurfahrzeuge, die 75 % der Busflotte ausmachen und ein Absenken beim Ein- und Aussteigen ermöglichen. Wir besitzen auch Busse mit einer speziellen Plattform. Diese Bustypen ermöglichen ein reibungsloses Einsteigen von Fahrgästen mit einem Kinderwagen oder Bürgern mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität.

 

TECHNICKÉ SPECIFIKACE

Städtischer Nahverkehr

Regelmäßige Vorort- und Überlanddienste

Fernverkehr

Mercedes-Benz CITARO 628 Mercedes-Benz Intouro Mercedes-Benz Tourismo
Mercedes-Benz Conecto 628 SETRA LE 415 Business Mercedes-Benz Intouro (Version für den Fernverkehr)
MAN Lion City IVECO Crossway LE 10,8 M SETRA LE 415 Business (für barrierefreien Personentransport)
ISUZU Novo Citi Life IVECO Crossway 12M Mercedes-Benz Sprinter Transfer (für den Transport von Kleingruppen)
Mercedes-Benz Sprinter City Mercedes-Benz Sprinter City  
Mercedes-Benz CITARO K Mercedes-Benz Sprinter Transfer  
IVECO Rošero IVECO Rošero  

ICOM Transport a.s. verfügt derzeit zusammen mit den Konzerngesellschaften über Busse der Marken Mercedes-Benz und Setra, die im Personenverkehr eingesetzt werden.

Mercedes Benz TOURISMO – höchster Komfort und auch auf langen Reisen.

Der regelmäßige Linienverkehr erfolgt mit den modernsten Mercedes-Benz Intouro-Fahrzeugen, die der Abgasnorm E6 entsprechen.

Auf Vorort- und Überlandlinien können Fahrgäste zudem mit dem barrierefreien Bus SETRA LE 415 Business fahren, der einen hohen Reisekomfort bietet.

ERMÄSSIGTER FAHRPREIS

Seit 1.4.2022 gilt Folgendes:

50 % des vollen gewöhnlichen Fahrpreises

1) Passagiere von 6 bis 18 Jahren.

  • Passagiere im Alter von 6 bis 15 Jahren brauchen ihren Anspruch auf Fahrpreisermäßigung nicht nachzuweisen
  • Passagiere im Alter von 15 bis 18 Jahren (d. h. bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag) weisen ihren Anspruch auf Fahrpreisermäßigung auf folgende Weise nach:
  • mit einem amtlich ausgestellten, gültigen Personalausweis, der ein Lichtbild oder ein digitales Foto, den Vor- und Nachnamen und das Geburtsdatum enthält (Personalausweis, Reisepass).
  • mit einem Studentenausweis, der die Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften erfüllt, die von den Beförderern gegenseitig anerkannt werden
  • mit einem ISIC-Studentenausweis
  • Der Beförderer kann bei Abfertigung des Fahrgastes auch einen von ihm oder im Rahmen des entsprechenden integrierten Verkehrssystems ausgestellten Ausweis, einschließlich elektronischer Datenträger, als Altersnachweis akzeptieren.

2) Schüler und Studenten im Alter von 18 bis 26 Jahren (d. h. bis zum Tag vor dem 26. Geburtstag),

  • die eine Grundschule, eine Berufsschule, ein Konservatorium, eine höhere Berufsschule besuchen, in Vollzeit an einer Universität in der Tschechischen Republik studieren oder ein Studium absolvieren, das nach Inhalt und Umfang dem Studium an diesen Schulen gleichgestellt ist, oder die einen ähnlichen Status im Ausland haben. Der Anspruch wird auf folgende Weise nachgewiesen
  • mit einem gültigen Schülerausweis, der die Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften erfüllt
    • Das Schülerausweisformular kann für 5 CZK erworben und am Bus- oder Bahnhofsschalter für 40 CZK bestätigt werden. Die Beförderer erkennen ihre Ausweise gegenseitig an.
    • Die Ausweise sind ungültig, wenn:
  • die vorgeschriebenen Angaben nicht darin enthalten sind
  • kein Foto vorhanden ist
  • der Ausweis derart beschädigt ist, dass die Daten nicht lesbar sind
  • er von einer anderen Person verwendet wird
  • seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist
  • es sich nicht um das Original handelt
    • Der Beförderer ist berechtigt, einen solchen ungültigen Ausweis einzuziehen. Wenn ein Schüler mit einem Ticket, aber ohne Ausweis oder mit Ausweis, aber ohne Ticket reist, gilt er als Passagier ohne gültiges Ticket und zahlt den Fahrpreis gemäß der Preisliste des Beförderers, einschließlich eines Zuschlags.
  • Auf dem Formular:
    vom Schüler (gesetzlichen Vertreter) auszufüllen: Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Aufkleben eines aktuellen Fotos des Schülers im Format 35 x 45 mm.
    Von der Schule auf der Vorderseite auszufüllen: Name und Ort der Schule, Stempel der Schule und Unterschrift des Beförderers auf dem ordnungsgemäß ausgefüllten und von der Schule bestätigten Schülerausweis. Der Beförderer ergänzt auf der Vorderseite: Gültigkeitsdatum, Hologramm auf dem Schülerausweis, Bahnhofsstempel, Unterschrift und Selbstklebeetikett.
    Das ausgefüllte Formular wird für 40 CZK am Schalter des Beförderers gegen Vorlage eines Personalausweises (PA) oder
  • eines gültigen ISIC-Studentenausweises bestätigt

Der Beförderer kann bei Abfertigung des Fahrgastes auch einen von ihm oder im Rahmen des entsprechenden integrierten Verkehrssystems ausgestellten Ausweis, einschließlich elektronischer Datenträger, als Altersnachweis akzeptieren.

(3) Passagiere über 65 Jahre.

  • Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung wird nachgewiesen durch:

  • einen Unionsbürgerausweis (Personalausweis) oder einen Reisepass oder ein anderes amtlich ausgestelltes gültiges persönliches Ausweisdokument, das ein Foto oder ein digitales Foto, den Vor- und Nachnamen und das Geburtsdatum enthält.
  • Der Beförderer kann bei Abfertigung des Fahrgastes auch einen von ihm oder im Rahmen des entsprechenden integrierten Verkehrssystems ausgestellten Ausweis, einschließlich elektronischer Datenträger, als Altersnachweis akzeptieren.

75 % des vollen gewöhnlichen Fahrpreises

  • Behinderte Bürger – Inhaber von ZTP- und ZTP/P-Karten. Der Inhaber einer ZTP/P-Karte hat Anspruch auf kostenlose Beförderung seines Begleiters. Wird der blinde Inhaber einer ZTP/P-Karte nicht von einer Begleitperson, sondern von einem Blindenführhund begleitet, wird dieser kostenlos befördert.

50 % des vollen gewöhnlichen Fahrpreises

  • Eltern oder Vormunde, die von einem Gericht ernannt werden, um Kinder mit Behinderungen zu besuchen, die in Sozialfürsorgeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind. Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung wird auf der Grundlage eines Ausweises gewährt, der von der Institution, in der das Kind untergebracht ist, ausgestellt und bestätigt wird.
  • Hunde (kleine Hunde können in einer undurchlässigen Box transportiert werden, für den Transport dieser Boxen gelten die Bestimmungen für den Transport von Gepäck)

Beförderung von Kindern

  • Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer Person ab 10 Jahren werden kostenlos befördert
  • Ein Kind im Kinderwagen wird inklusive des Kinderwagens kostenlos befördert

Zur Änderung der ab dem 1.4.2022 geltenden Ermäßigungen hat das Finanzministerium den Bemessungsbescheid des Finanzministeriums Nr. 02/2022 herausgegeben, durch den der Bemessungsbescheid des Finanzministeriums Nr. 01/2022 geändert wurde.